Arbeitsschutz in der Tischlerei

2022-11-04 12:20:00 / Arbeitsschutz Magazin

Wie für jede Branche gibt es auch für Tischlereien und Schreinereien einen Katalog von Arbeitsschutzmaßnahmen. Diese sind verpflichtend. Missachtung kann teuer werden.

Sägen, Fräsen, Hobeln, Bewegen von schweren Bauteilen, Umgang mit Werkzeugen, Abbeizen, Beizen, Lackieren und einiges mehr: für Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber aus guten Gründen Vorschriften erklärt. Dabei spielt die Größe eines Betriebes keine Rolle. Der Regelkatalog gilt für Unternehmen unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter. Denn deren Gesundheit hat erste Priorität.

Verständliche Übersicht

Das über grundsätzliche Gesetze zum Arbeitsschutz hinausgehende umfassende Werk aus Gesetzen und Normen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Tischlereien und Schreinereien mutet auf den ersten Blick fast unüberschaubar an. Hilfe zur praxisnahen Umsetzung, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, bietet die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in einer verständlichen Übersicht der wichtigsten Themen. Das Angebot umfasst Unfallverhütungsvorschriften, Branchen- und Arbeitsstättenregeln, Regeln und Informationen der DGUV sowie Technische Regeln.

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/handlungshilfen-fuer-klein-und-mittelbetriebe/schreinerei-tischlerei

Mit der Gefährdungsbeurteilung beginnen

Die BGHM stellt zudem Checklisten zur Beurteilung der Gefährdung in Tischlereien und Schreinereien zu einzelnen Arbeitsbereichen zur Verfügung. Anhand dieser Listen lässt sich die Gefährdung schnell und anschaulich ermitteln. Der Download der Checklisten ist kostenlos.

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/gefaehrdungsbeurteilungen/holz-kunststoff-modellbau/musterbetrieb-schreinerei-tischlerei

Aufwand bringt viele Vorteile

Das Regelwerk ist verbindlich, die Arbeitsschutzregeln sind ausnahmslos zu erfüllen. Arbeitsschutz ist für einen Betrieb fraglos mit Vorbereitung, zusätzlicher Zeit und Aufwand verbunden und kostet, doch die Investition rechnet sich durch ein besseres Arbeitsklima und letztlich auch wirtschaftlich für das Unternehmen. Denn risikofreiere Arbeitsbedingungen führen zu geringeren arbeitsbedingten Ausfallzeiten der Mitarbeiter und wirken zudem nachweislich positiv auf Motivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz.

Nichtbeachtung: Betriebsschließung möglich

Wird das Regelwerk nicht oder nur unzureichend eingehalten, drohen Konsequenzen. Gelangen das Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz oder der Unfallversicherung zur Kenntnis, dass es in einem Betrieb nicht konform der gesetzlichen Bestimmungen zugeht, kann schnell Ärger ins Haus stehen. Amt wie Versicherung sind berechtigt, die Situation zu prüfen und bei Nichteinhaltung der Regeln tätig zu werden. Das Amt kann eine Frist zur Erfüllung der Vorgaben verhängen. Unabhängig davon können Strafgelder gefordert werden. Zudem droht ein Verbot für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitsmittel. Zeigt auch das keine Wirkung, kann das Amt den Betrieb schließen.

In Anbetracht möglicher Folgen ist eine von Anfang an durchdachte und konsequente Einhaltung und Umsetzung der Bestimmungen fraglos ratsam. Zum Wohl von Betrieb und Mitarbeitern.

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